Unister plötzlicher Liebling des Verbraucherschutzes?

Nov 24, 2011   //   von Fairway Golfreisen   //   Blog, Golfnews  //  8 Kommentare

Es ist bereits eine Weile her, dass wir über unlautere Wettbewerbspraktiken der Unister GmbH im Zusammenhang mit bewusster Ausnutzung markenrechtlich geschützter Mitbewerbernamen im Google AdSense-Netzwerk berichtet haben.
Trotz damaligem recht kleinlauten und zügigem Einlenkens durch einen Unister-Justiziar mussten wir heute erneut feststellen, dass weiterhin Werbeanzeigen der Unister im AdSense-Netzwerk auftauchen und nun in leicht abgeschwächter Form auf bekannte Spezialreiseanbieter durch den hinlänglich bekannten Trick mit irreführenden Subdomains (www.BEISPIEL.Reisen.de – wobei reisen.de zur Unister-Gruppe gehört) hindeuten. Ein Klick auf das schon vermutete Angebot der Unister offenbarte dann doch erstaunliches.

Intransparente Preismodelle verärgern Kunden

So ist doch diese in nicht ferner Vergangenheit mehrfach durch den Bundesverband für Verbraucherschutz in verschiedenen Fällen abgemahnt und auch erfolgreich verurteilt worden. Bekannt sein dürfte hier die Praktik im Buchungsprozess gewisse Zusatzleistungen standardmäßig vorausgewählt angeboten zu haben weil dies nach Faustformel in Branchenkreisen zu einer Verdopplung der Buchung von Zusatzleistungen führt sowie die damit verbundenen nicht sofort ausgewiesenen Endpreise. Endpreise wurden den Kunden erst am Ende ihres Buchungsprozesses ausgewiesen. Konkret wurden hier von Seiten Unister anfallende Servicegebühren erst in einem zweiten Schritt hinzugerechnet und zusätzliche Versicherungsleistungen vorausgewählt angeboten. Hier vertrat Unister die Auffassung, dass eine diesen Fall reglementierende EU-Richtlinie lediglich für Fluglinien Geltung erlange und für Reisevermittler nicht gelten könne. Der Bundesgerichtshof hat dies jedoch – wie wir auch meinen – völlig richtig gesehen, diese Vorgaben auch auf Reisevermittler erstreckt und das vorinstanzliche Urteil insoweit bestätigt. Das stellt natürlich einen herben Rückschlag für das Geschäftsmodell der Unister dar, das doch von Provisionen und Zusatzleistungen lebt. Branchenbeobachter schätzen, dass sich der Umsatz der Unister allein im Tourismusgeschäft auf über 400 Millionen Euro im Jahr beläuft. Aus Branchenkreisen ist zu hören, dass man in Leipzig eine Verfassungsklage mit Zielrichtung auf die Streitpunkte des Urteils des Bundesgerichtshofes anstrebt. Ob man sich nun mit solchen medienwirksamen Schritten tatsächlich einen Gefallen tut, bleibt abzuwarten. Da das Thema Reisen einen erheblichen Bevölkerungsteil betrifft, dürfte das öffentliche Interesse an einer solchen Entscheidung und ein genauerer Blick auf Unister nicht unbedeutend sein.
Aber bei Unister scheinen drohende Geldbußen in nicht unempfindlicher Größenordnung bereits eingepreist zu sein. Denn selbst eine Woche nach diesem Urteil ist man noch bei der alten Praxis geblieben. Anscheinend fußt das Geschäftsmodell weniger auf einem festen Kreis von zufriedenen Kunden sondern allein auf der Masse der Buchungen.

Sicher galt Unister und besonders ihr jetzt 33jähriger Gründer Thomas Wagner einst als Star in der Reisebranche. Doch mit der Größe treten neue Probleme auf, die das Gesamtprodukt Reise weit weg von gewohnten Qualitätsansprüchen rücken. Unzufriedenheit der Kunden beginnt hier bereits vor Urlaubsantritt im Rahmen des Buchungsvorganges. Und mittlerweile wenden sich neben Verbraucherschützern und Wettbewerbern auch Geschäftspartner sowie Mitarbeiter von dem Kurs des Unternehmens ab. Airlines rügen den künstlichen Druck, den das Unternehmen durch teils unwahre Aussagen wie z.B. “Preis nur noch heute buchbar” auf den Kunden ausübt. Dabei könne Unister trotz stetig schwankender Flugpreise garnicht wissen, ob dies in jedem Einzelfall und bei jedem Flug und Kunden zutreffe.
Mitarbeiter des Unternehmens rügen auch den Rufschaden, mit dem sie sich zunehmend innerhalb der Branche konfrontiert sehen und stehen der hohen Fluktuation in der Führungsetage der Unister GmbH sehr skeptisch gegenüber.

Die wundersame Verbreitung eines Gütesiegels

Doch was führte nun konkret zu unserer Verwunderung? Es war ein auffälliges Qualitätssiegel, das sich über weite Strecken des breiten Unisternetzwerkes ersteckt und stets an prominenter Stelle positioniert ist. Dort heißt es:

Verbraucherschutz.de – Empfohlen Ausgabe 2011

Was ist das nun plötzlich? Haben wir etwas verschlafen? Hat die Unister – einst Lieblingskind der Verbraucherzentrale – in der Zwischenzeit einen Wesenswandel durchlebt? Wir sind dieser Frage etwas weiter auf die Spur gegangen.

ab-in-den-urlaub mit besagtem Gütesiegel - hier nicht ganz auffällig

Wir haben uns ein wenig durch die Angebote der Unister geklickt und dieses Siegel an erstaunlich vielen Stellen finden können. War hier tatsächlich jemand so fleißig und um Qualitätsmanagement bemüht, dass vormals sehr in der öffentlichen Kritik stehende Portale der Unister zeitgleich eine Auszeichnung verdient haben könnten und die zuvor so unliebsame und stets abmahnende und klagende Verbraucherzentrale Bundesverband keine Bedenken mehr gegen die Praktiken der Unister hatte, geschweige denn diese nun vielmehr empfehlenswert findet? Wir prüfen etwas weiter und werden bei shopping.de (ebenfalls Unister) fündig.

shopping.de der Unister mit Gütesiegel sowie Testauszeichnung aus eigenem Hause

Beim Angebot von shopping.de scheint die Auszeichnungwürdigkeit noch eine wenig größer zu sein. Dort erblicken wir ein weiteres Testsiegel.

Empfohlen 2011 – Preis-Leistungs-Verhältnis sehr gut (1,3) – 5 Sterne im Test 3/2011

Doch woher kommt diese Auszeichnung? Ein Anklicken führt uns nicht weiter. Ein Blick in den kleingedruckten Titel macht uns wesentlich schlauer: “preisvergleich de”. Also die nächste Seite öffnen und preisvergleich.de anschauen. Wer es nicht schon ahnen sollte und auf einen Blick in das Impressum von preisvergleich.de verzichten mag, dem verraten wir natürlich an dieser Stelle gerne, dass es sich auch hier um ein Angebot der Unister handelt. Ach und die entsprechenden Testergebnisse sind hier nicht zu finden. Ja wie auch – man hat sich im Testsiegel ja nichteinmal auf eine Testkategorie festlegen können und es bei “Preis-Leistungs-Verhältnis von irgendwas” belassen.

preisevergleich.de ebenfalls mit einem Verbraucherschutzsiegel und einer Empfehlung von geld.de

Man kann es sicherlich erahnen. Der folgende Weg führt uns zu der nächsten generischen (und sicherlich ebenfalls irrsinnig teueren Domain) Geld.de. Es bedarf eigentlich keiner Erwähnung mehr – auch hier sind wir im Hause Unister. Und auch hier finden wir das vermeintliche Lob von Verbraucherschutz.de. Nicht zu übersehen – gleich doppelt. Das neu angestrebte Image scheint ein besonderes Anliegen des Unternehmens zu sein.

geld.de mit Gütesiegel von Verbraucherschutz.de

Doch wir sind mit unserem kleinen Ausflug durch die Angebote der Unister noch nicht ganz fertig. Welche Betätigungsfelder haben wir denn noch im Hinterkopf? Autos, Kredite, Versicherungen, ach ja….Partnerbörsen könnten die Thematik jetzt ein wenig auflockern. Also auf zu partnersuche.de.

partnersuche.de mit Verbraucherschutzgütesiegel und Auszeichnung durch preisvergleich.de

Wir haben alles richtig in Erinnerung. Auch partnersuche.de gehört zu Unister. Auch hier gibt es augenscheinlich aus Sicht der Verbraucherschützer nichts zu beanstanden. Und auch preisvergleich.de ist dieser Ansicht. Aber hinsichtlich zweiter Auszeichnung sitzt man ja offenbar ohnehin auf dem selben Flur und muss der Fairness halber unter Kollegen auch die gleichen Noten verteilen. Ebenfalls die Note 1,3 wie im Falle von shopping.de. Versteht sich von selbst. Streit in der Kantine möchte man schließlich vermeiden.

Weiter geht es zu hotelreservierung.de. Michael Ballack kennen wir noch aus der Fernsehwerbung für ab-in-den-urlaub.de. Dem Unternehmen Unister ist er treu geblieben. Nur wirbt er nun für hotelreservierungen.de. Auch hier findet sich das hinlänglich bekannte Verbraucherschutzgütesiegel. Unerwähnt bleiben soll aber nicht die Testsiegerauszeichnung gleicher Seite durch Clever Reisen. Auch wenn dies auf der Internetseite selbst nur mit Mühe entzifferbar ist, so ist die Auszeichnung lediglich aus dem Jahr 2009. Sicher nicht überaus alt. Aber dem kritischen Leser wird in Anlehnung an die plötzliche Siegelschwemme der durchaus berechtigte Gedanke gekommen sein, dass sich Qualitätsstandards bei Unister in kürzester Zeit schnell ändern können. Und eine entsprechende Richtung ist hier nicht vorgegeben.

hotelreservierung.de mit Michael Ballack (nicht im Bild) und natürlich verbraucherfreundlich

Wir haben unsere Tour über die Seiten der Unister fortgesetzt und sind auf fast allen übrigen Seiten auf plötzliche vermeintliche Qualitätsverbesserungen gestoßen. So sind nun auch urlaubstours.de, versicherungen.de und auch fluege.de ausweislich des Siegels bedenkenlos nutzbar. Für letzteren Fall konnte man sogar Reiner Calmund gewinnen, der sich hier in besonders aufdringlicher Form an dem Siegel festhält. Ob er sich der offensichtlichen Unseriösität dieser Aktion bewusst ist, lässt sich leider nicht erschließen. Im Fernsehn ist er zumindest um Sachlichkeit bemüht und wirbt dort mit dem Slogan “Da musst du nit lang rumdaggeln. Zack – siehste sofort den billigsten Flug.“ für das Unternehmen.

fluege.de mit Verbraucherschutzgütesiegel und Werbeträger Reiner Callmund

urlaubstours.de mit Verbraucherschutzgütesiegel

versicherungen.de mit Verbraucherschutzgütesiegel

auch bei preisvergleich deals, ab-in-den-urlaub deals, dls.de und auvito.de nutzt man fleißig das Siegel

Doch was hat es mit diesem Siegel nun tatsächlich auf sich? Ist es eine Eigenkreation der Unister oder tatsächlich eine unabhängige Auszeichnung? Hinter verbraucherzentrale.de steht ein Verein namens VBS Verbraucherschutz aus Seevetal bei Hamburg. Das Siegel wird gegen eine monatliche Gebühr an interessierte Unternehmen vergeben. Laut Darstellung unter verbraucherzentrale.de sind für eine aussagekräftige Bewertung Objektivität und Neutralität ausschlaggebend. Eine Erhebung von Kundenmeinungen beruhe auf Selbstauskünften zufriedener Verbraucher, die Alspekte wie z.B. Preis-Leistungs-Verhältnis, Kundenservice und Termintreue bewerten.

Die Seiten von verbraucherschutz.de (kein Zusammenhang mit dem Bundesverband Verbraucherschutz)

Allerdings stehen hinter den dort gelisteten Deinstleisterportraits kaum aussagekräftige Kundenbewertungen, und die wenig vorhandenen vermitteln in vielen Fällen sogar eine rechtfertigende Haltung gegenüber vorangegangenen in der öffentlichen Kritik stehenden Praktiken im Rahmen von Verkaufsprozessen bei der Unister GmbH.

So heißt es im Fall einer Stellungnahme zu den Dienstleistungen von ab-in-den-urlaub.de auf den entsprechenden Seiten von verbraucherschutz.de:

Verbraucherschutz.de erhält immer wieder Anfragen von Verbrauchern, die sich darüber beschweren, dass bei einer Flugbuchung Gebühren erhoben werden, und die Reiseversicherung voreingestellt ist.

Verbraucherschutz.de hat dies getestet, und hat festgestellt, dass die Gebühren und der Reiseschutz aufgeführt werden, bevor der Kunde die Buchung bestätigt!

Ab-in-den-urlaub.de hat einen Reiseschutz hinzugefügt, der auf Wunsch gelöscht werden kann, bevor der Kunde auf den “Buchen-Button” geht.

Das heißt, dass die Kunden darauf hingewiesen werden, das die Reiseversicherung hinzugefügt wurde und diese storniert werden kann.

Als Vermittler von Reiseleistungen, ist es die Pflicht von ab-in-den-urlaub.de, die Kunden darauf hinzuweisen, das eine Versicherung empfehlenswert ist.

Eine Reiseversicherung ist grundsätzlich nicht im Flugpreis inbegriffen und wird immer separat berechnet.

Die AGB’s besagen: “Für die Vermittlungstätigkeit von Unister können Gebühren anfallen, welche im Rahmen der jeweiligen Buchung gesondert ausgewiesen werden.”

Wie gesagt, werden alle anfallenden Kosten aufgeführt bevor der Kunde den Flug mit dem Button “Buchen” bestätigt, und es steht den Kunden frei, die Seite ohne zu buchen zu verlassen, und nach einem günstigeren Anbieter zu suchen.

Eingangs dieses Artikels angesprochene und vom Bundesgerichtshof bestätigte Informationsrichtlinien hinsichtlich der tatsächlich anfallenden Kosten im Rahmen des Buchungsvorganges werden hierbei völlig außer acht gelassen und die bestätigten Grundsätze völlig negiert. Die gerade das zuvor kritisierte Geschäftsgebahren der Unister im Zusammenhang mit intransparenten Preisgestaltungen einleitenden verbraucherschützenden Stellen sollen nun in einer Stellungnahme diese rechtfertigen? Alleine vor dem Hintergrund dieses offensichtlichen Interessenwiderspruchs liegt es geradezu auf der Hand, dass hier nicht die jedem bekannte Zentrale für Verbraucherschutz tätig sein kann, mit dessen Zertifikat die Unister sich hier vermeintlich rühmt. Uns erschließt sich in diesem Zusammenhang in keinster Weise die verbraucherschützende Wirkung dieser Seite. Vielmehr mutet es wie eine Verteidigung der vormals geübten Praktiken an.

Auf welcher Anzahl von Bewertungen ein solches Siegel nun aber beruht bleibt nicht nachprüfbar und stellt sich als völlig intransparent dar. Laut der Geschäftsführung sei eine auf den Bewertungen beruhende Auszeichung jedoch in jedem Einzelfall plausibel erklärbar.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat nach Informationen aus Branchenkreisen Ende Juni beim Landgericht Leipzig eine Unterlassungsklage eingereicht, da nach Ansicht der Verbraucherschützer hier die Gefahr der Irreführung besteht. Auch wir sind von der neutralen Stellung des Vereines VBS nicht überzeugt. Ein Vorgehen im Wege einer Unterlassungsklage soll hier sicher auch klarstellende Wirkung mit Blick auf die Distanzierung des Bundesverbandes Verbraucherschutz zu diesem Gütesiegel haben. Insoweit sehen wir gerade dieses gerichtliche Vorgehen als verbraucherschützende Maßnahme an, um Verbraucher vor Irreführungen zu bewahren.

Offen bleibt weiterhin inwieweit wettbewerbsrechtliche Maßnahmen von Mitbewerbern auf grund dieser angeführten Gesichtspunkte ergriffen werden können und im Falle einer Berechtigung auch ergriffen werden sollten.

Die Auflistung der bei verbraucherschutz.de gelisteten Seiten zeigt, dass eine Vielzahl hiervon zu Unister gehören.

Unister GmbH als Kunde von verbraucherschutz.de stark vertreten

Sofern der Bundesverband Verbraucherschutz in diesem Fall vor dem Landgericht Leipzig erneut gegen die Unister erfolg haben sollte, würde dies für das Unternehmen eine erneute Bauchlandung in nur kurzem zeitlichen Abstand zu der vorangegangenen bedeuten. So hat man sich bei Unister auf Basis von Kundenbewertungen ein eigenes Qualitätssiegel geschaffen, wogegen das Bewertungsportal Holidaycheck erfolgreich wegen unlauteren Geschäftspraktiken vorgehen konnte. Bei Unister hat man mit dem kreierten Siegel auf dem Portal reisen.de “geprüfte Gästemeinungen” beworben und das Siegel als “unabhängiges Gütesiegel der Touristik” dargestellt. Von Seiten Holidaycheck wurde insoweit gerügt, dass eine Prüfung gerade nicht stattfinde und eine Unabhängigkeit nicht gewährleistet sei. Nun findet besagtes Siegel in abgewandelter Form und mit dem Slogan “echte Kundenmeinungen” Anwendung.

reisen.de mit modifiziertem Qualitätssiegel nach Klage durch Holidaycheck

Ziemlich neu in diesem Geflecht aus Portalen scheint dagegen die Seite aktienchancen.de zu sein, die bis dato noch einen recht unausgereiften und wenig marktreifen Eindruck hinterlässt und durch Aktientips mit Renditen von 100%, 200% ja sogar bis zu 1.000% wirbt. Diese “sicheren” Tips sollen augenscheinlich über einen zu beziehenden Newsletter angepriesen werden. Jedem halbwegs kritischen und kapitalmarterfahrenen Anleger wird sich hier die Unseriösität dieses Angebotes unausweichlich aufdrängen. Das erinnert doch schon sehr an die vor einigen Jahren stark verbreiteten Spam-Mails zur Anpreisung von sogenannten Penny-Stocks mit geringer Volatilität, die in Folge kurzfristiger Empfehlungen selbst bei geringen Handelsbewegungen dann auch mal ordentliche Hüpfer hinlegen konnten aber ebenso schnell wieder am Boden der Tatsachen gelandet sind. Ein Schelm wer hier Böses denkt – aber wie heißt es in den Haftungsausschlüssen der Unister GmbH wörtlich?

Die Unister GmbH und Ihr Portal Aktienchancen.de und/oder verbundene Unternehmen, Führungskräfte und/oder Mitarbeiter halten derzeit oder zukünftig Long- oder Shortposition in den in der Anzeige beschriebenen Wertpapieren und/oder Optionen, Futures und andere Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren oder andere Investments, die sich auf von Unister und Aktienchancen.de herausgegebenen Medien beziehen.

unabhängige Empfehlungen im Zeichen des Verbraucherschutzes sehen anders aus

Ein solcher Hinweis mag sicherlich ungeachtet der tatsächlichen Positionierung des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter zulässig wenn nicht sogar zwingend sein – in einen Einklang mit Qualitätsbewusstsein und Verbraucherfreundlichkeit lassen sich die hier beworbenen Profite in einer Größenordnung wie man sie unter realistischen Bedingungen nicht einmal von den am Kapitalmark als “Königsklasseprodukten” bekannte Angeboten wie Futures oder CFD´s kennt, unter den Vorzeichen eventueller eigener finanzieller Interessen des Unternehmens nicht bringen.

Was lässt sich abschließend noch feststellen? Richtig – erneut eine Eigenempfehlung des Hauses durch Geld.de. Und wieder eine 1,3 als Selbstverständnis für einen durchweg einheitlichen Auftritt.

Bravo Unister – eine im wahrsten Sinne des Wortes “fast glatte sehr gute Leistung” im Sinne einer insgesamt aufschlussreichen und hoffentlich präventiv wirksamen Verbraucherinformation!

Ähnliche Beiträge:

  1. Unlautere Wettbewerbspraktiken der Unister GmbH (ab-in-den-urlaub.de) Aus aktuellem Anlass möchten wir auf ein stetig währendes Ärgernis...

8 Kommentare

  • [...] Flugreisen nach dem ausdrücklichen Willen der EU umfassend geschützt werden. Hierzu auch unser Artikel, der diese Entwicklung noch einmal kritisch [...]

  • [...] hört sich ja ganz schon fies nach einer kleinen Spam/Linkhub-Domain-Geschichte an. Der Artikel Unister plötzlicher Liebling des Verbraucherschutzes? ist wider Erwarten absolut lesenswert. Auch wenn es das allgemeine Unbehagen beim Herumtreiben im [...]

  • Dieser Eindruck drängt sich zumindest sehr auf. Das wird auch in unserem vorangegangenen Artikel über den Namensmissbrauch markenrechtlich geschützter Namen Dritter durch die Unister sehr deutlich.

    Hierzu haben wir noch etwas Grafikmaterial, das sehr anschaulich aufzeigt, wie unter dem Portal news.de sehr irreführend und fälschlich suggeriert wurde, dass unter dargestelltem Link unter Einbindung des bekannten Markennamens ein Preisvergleich zu Bestpreisen usw. erfolge, was in Wirklichkeit nicht passierte aber auch auf grund fehlender Anbindung an entsprechende Daten auch tatsächlich nicht erfolgen konnte.

  • Da verschlägt es einem glatt die Sprache wenn man bereits bei AbInDenUrlaub gebucht hat. Bis dato machte die Seite auf mich einen sauberen Eindruck. Jetzt erschließt sich die Quelle des Erfolges. Never ever again!

  • Ich habe mich bereits mit dem Verbraucherschutzministerium in Verbindung gesetzt bezüglich der Domäne verbraucherschutz.de.
    Ich rufe alle auf, dies auch zu tun, denn dies ist willentliche Irreführung der Verbraucher! Das ist eine ganz hinterlistige Unternehmensgruppe.

  • “Unister Abzocke” geht weiter.
    1. Flugbuchungen werden weiterhin mit Servicrgebühren von 19,74 € belastet
    2. bei Flugstornierung werden nur 15,89 € zurückerstattet. Weiterhin wird mitgeteilt: eine anteilmäßige Erstattung von Steuern und Gebühren ist “möglich”. Also 15,89 € gegenüber 119,04 €. Was machen?

  • Ab-in-den-Urlaub.de verlangt für eine sofort widerrufene Buchung 100 € Bearbeitungsgebühr obwohl der Reiseveranstalter die Stornierung kostenlos vorgenommen hatte. In einer E-Mail von Ab-in-den-Urlaub heisst es:

    “buchen Sie einfach eine neue Reise bei uns und die 100 € müssen nicht bezahlt werden….”

    Ich nenne sowas Nötigung oder Erpressung. Offenbar hat dieses Unternehmen die absolute Narrenfreiheit und darf tun was es will.

  • Bei zwei Buchungen über Flüge.de wurden von der Unister GmbH dreimal Gebühren von insgesamt fast € 150,00 belastet, die bei den Flugbuchungen nicht aufgeführt wurden. Ein Einspruch läuft noch. Trotz Calmund und Ballack werde ich zukünftig um die Unister GmbH-Angebote einen großen Bogen machen.

Schreiben Sie einen Kommentar

ANZEIGE
ANZEIGE
GEMEINNÜTZIGE ANZEIGE
Wir unterstützen die SOS-Kinderdörfer weltweit.