Unlautere Wettbewerbspraktiken der Unister GmbH (ab-in-den-urlaub.de)
Aus aktuellem Anlass möchten wir auf ein stetig währendes Ärgernis in der Reisebranche hinweisen, da wir der Ansicht sind, dass hiervon neben Mitbewerberinteressen in gleichem Maße die Interessen von Reisekunden in betroffen sind.
Hintergrund sind die Geschäftspraktiken der in Leipzig ansässigen Unister Gmbh. Diese betreibt ein stetig wachsendes Netz von Reiseportalen und betätigt sich ebenso im Bereich von Kreditvergleich, Verbrauchsgütervergleichen, Partnervermittlung u.vm. Unister bietet allerdings in den wesentlichen Bereichen keine eigenen Produkte an, sondern stellt in der Regel Preisvergleiche zur Verfügung oder tritt wie im touristischen Bereich als Vermittler auf und stützt sein Geschäftsmodel auf Provisionen oder gesondert erhobene Gebühren.
Eine relativ neue Plattform der Unister GmbH ist das Portal news.de. Das Angebot der Themenkomplexe ist hier schier unerschöpflich – bleibt jedoch unter dem Strich fernab von Qualitätspresse. Vielmehr drängt sich bei genauer Betrachtung der Verdacht auf, dass dieses Portal allenfalls dazu dient, eine weitere technische Säule im Geflecht der Unister GmbH zu bilden und die bereits vorhandenen Portalseiten zu stützen.
Dies wird insbesondere an zahlreichen Links deutlich, die dem Reisesegment zuzuordnen sind und beispielsweise auf Seiten wie ab-in-den-urlaub.de der Unister GmbH verlinken. Insoweit bis jetzt nichts neues. Rechtlich höchst fragwürdig wird dies jedoch, wenn auf dieser Portalseite zu findende Anzeigen den Namen anderer Reiseunternehmen oder Bestandteile hiervon tragen und dennoch auf Reiseangebote der Unister GmbH verlinken. Hierin ist nicht nur eine in vielen Fällen vorliegende Verletzung von Markenrecht etlicher Mitbewerber als auch eine Irreführung der Verbraucher im Sinne des Wettbewerbsrechts gegeben.
In unserem Fall ließ es sich das Unternehmen nicht nehmen, unseren Markennamen unter Ausblendung von Markenrechten als Subdomain “fairway-golfreisen.news.de” vor deren Portaldomain news.de zu schalten und diese Domain im Rahmen des Google AdWords-Programms zu bewerben. Existent war diese Subdomain tatsächlich nicht sondern führte auf die Landing-Page “reisen.news.de”. Dies stellt zweifelsfrei ein bewusstes Ausnutzung des Bekanntheitsgrades einer Marke dar.

Unser Bild zeigt die vorgeschaltete Subdomain "fairway-golfreisen" unter Verletzung von gültigem Markenrecht und unter Irreführung von Interessenten
Eine diesbezügliche Abmahnung der Unister GmbH wurde zum Fristende durch einen Justiziar des Unternehmens ohne die erbetene Stellungnahme zu den monierten Geschäftspraktiken mit einem schlichten Zweizeiler beantwortet und die entsprechende Google-Kampagne umgehend eingestellt.
Dieses Vorgehen entspricht auch dem sich abzeichnenden Kurs der Unister in Sachen Wettbewerbsfairness und Erfüllung von Kundeninteressen. Eine Orientierungshilfe für „korrektes Geschäftsgebaren“ wollten VIR und DRV mit dem “Code of Conduct” seinen Verbandsmitgliedern geben. Dass das VIR-Mitglied Unister dieses Papier nicht unterschreiben will und gleichzeitig aus dem Verband austritt, spricht vor diesem Hintergrund für sich selbst.
Das Geschäftsmodell des Unternehmens scheint seit jeher darin zu bestehen, sich nicht unsignifikant technisches know-how und SEM-Maßnahmen zu Nutze zu machen und hiermit trotz des Betretens rechtlicher Grauzonen auf Kosten des Wettbewerbs Kunden zu generieren.
Einen sehr erhellenden Beitrag über den Dienst am Kunden als auch den Umgang mit Mitbewerbern der Unister GmbH findet man hier.
Aber auch gegenüber der eigenen Kunden zeigt sich die Unister GmbH nicht vorbildlich. Mit Urteil vom 17.08.2010 hat das OLG Dresden die Berufung der Unister GmbH gegen eine erstinstanzliche Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de zurückgewiesen (AZ: 14 U 551/10). Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale im Auftrag zahlreicher betroffener Verbraucher. In der Sache ging es um eine intransparente Endpreisangabe auf dem Flugbuchungsportal der Unister GmbH.
Die Unister Gmbh hatte im Rahmen von Flugbuchungen zusätzlich zum Flugpreis eine sogenannte “Servicegebühr” ausgewiesen. Ebenso war im Rahmen des Buchungsvorgangs als gewünschte Nebenleistung eine Reiseversicherung voreingestellt. Diese musste durch den Kunden erst im Rahmen eines “Opt-Out-Verfahrens” ausdrücklich abgewählt werden.
Hintergrund der von der Wettbewerbszentrale eingereichten Klage waren die seit November 2008 gültigen EU-Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen (Artikel 23 VO (EG) 1008/2008 – EU-Luftverkehrsdienste-VO), die verlangen, dass bei Flugpreisen Endpreise inklusive sämtlicher obligatorischer Kostenpositionen angegeben werden müssen. Diese Vorschrift sieht ebenfalls vor, dass fakultative Nebenleistungen zur Flugreise, wie zum Beispiel eine Reiseversicherung, nur auf „Opt-In“-Basis dargestellt werden. Dagegen hatte das Unternehmen eingewandt, dass die EU-Vorschriften zur Preiswerbung für Flugreisen nur für Fluggesellschaften, nicht jedoch für Flugbuchungsportale, gelten.
In begründeten Fällen sollte unbedingt auf die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hingewirkt werden. Auskunft zu den erforderlichen Einzelheiten gibt Ihnen ein Rechtsanwalt. Entsprechend sachlich untermauerte Abmahnungen bzw. Fallschilderungen gibt die Unister GmbH an ihre Rechtsabteilung weiter und veranlasst umgehend eine Einstellung der Anzeigenschaltung. Einfache Beschwerden werden in der Regel nicht beantwortet.
Die recht verbreitete Verärgerung über die Unister GmbH und insbesondere deren Internetangebot ab-in-den-urlaub.de konnten wir kürzlich mit einem Blick in unsere Blogstatistik feststellen. Unsere vorherige Auffassung sehr bestätigend haben wir dort festgestellt, dass eine große Zahl von Lesern mit Schlagwörter und Phrasen wie z.B. Unister Verbraucherschutz, Unister Betrug, ab-in-den-urlaub.de Wettbewerb, Unister Abmahnung, Unister Urteil, Unister Gebühr u.s.w. zu uns finden. Sie sind mit Ihrem Unmut demnach nicht ganz alleine.
Update (25.11.2011): beachten Sie auch unseren Artikel über die flächendeckende Verwendung eines fragwürdigen Verbraucherschutzsiegels durch die Unister GmbH.
Hier findet sich ein interessanter Abriss der Leipziger Internetzeitung unter Berufung auf die Financial Times Deutschland über die aktuelle Entwicklung bei der Unister.
Hier der Artikel der Financial Times Deutschland vom 6. September 2011.
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Unister und Google wurden diesbezüglich wegen Betrug angezeigt.
Unister sorgt für mehr klicks bei Google und Google erlaubt Unister gegen jegliche Richtlinien zu verstossen. Unister und Google verdienen somit viel Geld. Unister liefer dafür viele daten an Google.
Bei mir genauso, 2 Monate nach erfolgtem Flug buchen die 50 Euro von meinem Visa-Karten-Konto ab…. Ich lasse es jetzt zurückbuchen.
Habe auch mehrere Beweise dass unister von google sogar geschützt und gefoerdert wird. Habe eine Strafanzeige und zusaetzlich noch Schadenersatz Klage gegen die beiden Firmen eingeleitet.
Bei mir hat der saubere Laden nach zwei Flugbuchungen 2 x 89,50 Euro abgebucht. Die Bank hat nach Rückfragen von Unister natürlich keine Buchungsbelege erhalten und die Zahlungen storniert.
In den AGB heißt es übrigens, “aktuell erhebt Unister keine gesonderten Gebühren für die Vermittlungstätigkeit von Reisen”.
Deshalb kann ich nur empfehlen, Finger weg und Zeit und Ärger sparen.
Wenn es schon passiert ist, nichts gefallen lassen !
Hier meine Erfahrung mit Unister.
Es geht hier zwar “nur” um € 90,- – ist aber dennoch ärgerlich, und verletzt Prinzip und gute Umgangsformen:
Ich habe wie schon häufig per Internet ein mir bekanntes Hotel gesucht und gebucht.
Hier: Nähe Cortina d’Ampezzo/I, 30.08.-01.09. (2 Nächte).
Die Bestätigung kam von UNISTER bzw. ab-in-den-urlaub.de für 3 Nächte (bis 02.09.).
Außerdem erhielt ich per Email eine Reiseversicherungs-Bestätigung für € 38,- / nach einem schriftl. Widerspruch bei der ERV wurde dies storniert. Jetzt aber erhalte ich Werbeanrufe für weitere Zusatzreiseversicherungen.
Beides war weder gewollt noch gebucht noch so angeklickt. Und ich bin gewiss kein Internet-Neuling, der bei sowas keine Ahnung hat!
Unister-Kommentar: Das Hotel akzeptiere nur 3 Tage Mindestaufenthalt. Es kam aber keinerlei Hinweis vor Buchung.
Witzig: Ich war vor 8 Wochen schon mal im selben Hotel – für nur 1 Nacht auf der Durchreise.
Damals auch im Vorfeld per Internet gebucht und per Kreditkarte bezahlt, wie gewohnt.
Plötzlich werden mir € 72,- von DerTour per Kreditkarte belastet. Ich hatte mit DerTour bis dahin nichts zu tun und glaubte an einen Fehler von VISA.
Kommentar: DerTour belastet, aber sonst ist Unister zuständig für alles.
Die € 72,- seien die Anzahlung. Wie bei einer Kreuzfahrt. Oder Fernreise.
Ein Storno des Aufenthaltes koste die Anzahlung iHv € 72,- und dies sogar 2 Monate vorher / bei jedem and. Hotel kann ich bis ca. 14 Tage vorher kostenlos stornieren.
Dieser Tage wurde der komplette Rest abgebucht – schon 4 Wochen vor der Reise. Ein Vouchet allerdings kam per Post. Wenigstens. Von DerTour übrigens. Die auf meine Reklamation zu unlauteren Geschäftspraktiken auf Unister verwiesen.
Penetrant will man nicht auf 2 Übernachtungen zurückgehen, ich muss also 3 für 2 bezahlen.
Auf Reklamationen reagiert Unister nicht.
Gruß
R.Sahm
Es ist doch erstaunlich, bei diesen Betrügereien, daß die Agentur für Arbeit in Leipzig für dieses Unternehmen ein Stellenangebot veröffentlicht! Solch ein Unternehmen darf überhaupt keine offenen Arbeitsstellen ausschreiben. Für mich unverständlich.
Steffi
tja die Arge hat mir ein Stellenangebot von Unister angeboten als Software Entwickler, werde mich dort bewerben, andere Jobs in dieser Kategorie sind dank den schlauen http://www.300,-€-und-ich-mach-dir-ne-Homepage.de Studenten ja nicht zu bekommen! Internetseiten und Portale zu erstellen erfordert Fachkräfte und das je Portal ca 3 gute Kräfte mit Fachgebiet (Grafik und Flash, Datenbanken und Programmieren und Verkäufer), letzteres ist für mich Unsiter!!! Fragen dann per Mail Ihr http://www.google-adsense-werbung-auf-der-hp-reicht.de Besitzer… HER MIT JOBS ihr Schlaumeier!!!
Den Beitrag möchten wir trotz nicht ganz ersichtlicher thematischer Verortbarkeit nicht untergehen lassen. Jeder Leser möge sich hierüber ein eigenes Bild machen.
Dass Unister stetig neue Stellen schafft, ist aus entsprechenden Stellenausschreibungen bekannt. Interessant wäre in diesem Zusammenhang eine Aussage über Anforderungsprofile, Arbeitsumfeld, Vergütung etc.
[...] ist bereits eine Weile her, dass wir über unlautere Wettbewerbspraktiken der Unister GmbH im Zusammenhang mit bewusster Ausnutzung markenrechtlich geschützter Mitbewerbernamen im Google [...]
Ich selbst habe noch nie eine Reise mit meiner Kreditkarte bezahlt. Seltsamerweise kam aber ein besondere Schlauberger auf illegalen Wegen in den Besitz meiner Kreditkartennummer und hat beim Reisebüro Aeruni GmbH in Leipzig (gehört zu Unister und Flüge.de) einen Flug mit Air France bezahlt. Dieser Schlauberger hat aber dann in Spanien bei HERTZ gleich weiter gewütet …. was der wohl jetzt weiter noch versucht? Egal, ich wünsche ihm nur eins, dass man ihn erwischt und er seine gerechte Strafe dafür bekommt.
Tja, die Mafia hat sich vom Süden Europas nach Osten verzogen …… bis in die unendlichen Weiten von Tundra und Taiga
Ich habe gerade auch große Probleme mit fluege.de. Mir werden Fluege über mehrere hundert Euro berechnet, die ich niemals gebucht hatte. Vorsicht bei allen Unternehmen der Unister GmbH! Finger weg, die sind wirklich hinterlistig!
habe ebenfalls 2 Flugbuchungen getätigt und soll jetzt je Flug 89,50 € Gebühren zahlen. Über die Website “fluege.de” habe ich einen Flug gesucht und über die Seite der Fluggesellschaft gebucht. Von der Fluggesellschaft wurde der Flugpreis auch von meiner Kreditkarte abgebucht. Auf keiner Seite gab es einen Hinweis auf irgendwelche Gebühren. Es tauchte lediglich eine “flexifly”-Position auf, die angegeblich eine ´Versicherung und eine Stornogebühr oder Gepäckverlust sein sollte. Obwohl ich das ausdrücklich abgewählt habe, taucht diese Position im Gesamtpreis(inkl. flexifly) auf, ohne gesonderten Ausweis. Der Betrag lässt sich nur durch Subtraktion der aufgeführten Flugpreise, Steuern etc vom Gesamtpreis ermitteln, schon merkwürdig. Die geforderten Gebühren von 2 x 89,50 soll ich jetzt innerhalb weniger Tage zahlen, weil man das nicht von meiner Kreditkarte abbuchen könne und zum Nachweis soll eine beglaubigte Bankkopie der Überweisung gefaxt oder gemailt.. Die beiden Beträge erbegen übrigens nicht den Betrag des “flexifly”. Ich werde den Vebraucherschutz informieren, die dubiosen Praktiken öffentlich machen und hoffen, dass keine mehr auf diese dubiose Masche herfeinfällt.
George
Auch mal hier gucken:
http://de.reclabox.com/beschwerde/46758-unister-leipzig-fluege-de-automatisiert-buchung-einer-reiseversicherung
Für eine Kurzreise informierte ich mich im Internet u.a. auch bei “Ab in den Urlaub”. Ich kleiner Dummkopf öffnete die Buchungsseite, wollte aber wissen, welche Bezahlmodalitäten man verlangte. Zu dieser Seite kommt man aber nur, wenn man die Adresse nennt und die AGB anklickt. Auf der folgenden Seite verlangte man Kontodaten zur Bezahlung der Reise. Die aber war ich nicht gewillt im Internet zu veröffentlichen. Ich füllte die entsprechenden Spalten nicht aus und brach also die Buchung ab. Um so überraschter war ich dann, als ich kurze Zeit später per E-Mail eine Reisebestätigung erhielt, die ich nun auf einmal per Überweisung bezahlen konnte (seltsam, seltsam). Auf meine Entrüstung daraufhin reagierte man nun mit einer Unister GmbH (mir bis dato unbekannt) und der Forderung von 144 €
Widerrufsgebühr, dies bei einer 180 €- Reise. Da überwies ich dann doch lieber die 180 €, habe aber bis zum heutigen Tag nichts mehr von dem Geld gehört und gesehen. Nun werde ich wohl doch eine Anzeige einleiten müssen.
@Rolf: Ich würde dort nur etwas buchen, wenn ich den gesamten Buchungsprozess gleichzeitig filme. Die versuchen es wirklich mit allen Tricks. Ich glaube kaum, dass das von Ihnen beschriebene Verfahren einen rechtsgültigen Vertrag erzeugt hat, bin mir aber nicht sicher. Theoretisch könnten die ja nur Zahlweise per XXXXXX anschließend anbieten und noch horrende Gebühren verlangen. Das kommt man aus der Nummer ja nicht mehr raus. Der Laden ist aber bekannt für ununterbrochene Wettbewerbsverstöße, kratzt die nach eigenen Aussagen aber kaum. Die beschäftigen dort wohl 1.000 Mitarbeiter und das Land Sachsen hat vermutlich deswegen auch wenig Interesse, dort massiv vorzugehen.
Die Unister GmbH hat versucht mich bei einer Flugbuchung zu linken und auf den urspruenglichen Preis von 209 € 132 € draufzuschlagen. Nach Stornierung meiner Buchung hat sie widerrechtlich und ohne Genehmigung 307,20 € von meinem VISA Konto abgebucht. Ich musste einen aufwendigen Schriftwechsel fuehren, um eine Rueckbuchung bei First Data (VISA) zu erreichen.
Vor dieser Firma muss ich jeden Kunden ausdreucklich warnen. Die scheinen in akuter Geldnot zu sein, sonst wurden sie nicht so dreist versuchen, den Kunden in die Tasche zu greifen. Es wird Zeit, dass sich die Staatsanwälte um den Laden kuemmern.
Die Unister GmbH hat mich auch versucht zu betrügen. Nach der Buchung eines Fluges bekam ich eine “Rechnung”, die gar keine Rechnung ist, weil sie nicht die kaufmännischen Kriterien dafür erfüllt, und mir wurden am selben Tag noch 10.78 Euro abgebucht, einfach so. Und obwohl sie keine Erlaubnis dafür von mir hat.
Dies sollte eigentlich auch von der Steuerbehörde verfolgt werden, da diese Firma keine Umsatzsteuer für ihre Leistung ausgewiesen hat.
Falls sie noch inmal etwas von meinem Konto abbucht, erstatte ich Strafanzeige.
Da bin bin ich wohl in guter Gesellschaft. Ich habe über Flüge.de zwei Tickets nach Chicago bestellt. Am nächsten Tag erhielt ich eine Bestätigung, dass meine verbindliche Buchungsanfrage eingegangen sei und bearbeitet werde.
Nachdem ich dann nach einer Woche noch immer keine Buchungsbestätigung oder Tickets erhalten habe, habe ich Unister unter Fristsetzung per mail und Fax aufgefordert die Buchung zu bestätigen und die Tickets zu liefern. Auch dies ohne Erfolg oder ohne Antwort. Darauf hin habe ich dann meine Buchungsanfrage storniert.
Anschließend musste ich feststellen, dass Unister den Betrag für die nicht gelieferten Tickets schon mal meiner Kreditkarte belastet hat. Auf meine Beschwerden hin – raten Sie mal – keine Antwort.
Soll sich also ein Anwalt darum kümmern und ein Schelm wer sich hierbei Übles von Unister denkt.
Unister steckt auch hinter billigflüge.de und biten bei einer Buchung von Flügen einen “Umbuchservice” an, den man aber nicht in Anspruch nehmen kann, weil diese Biliigflüge nicht umgebucht werden können. Sie können den Flug nur stornieren (was dann aber Gebühren kostet, und einen neuen Flug buchen, was Sie auch wieder Geld kostet. Das müssen Sie sowieso selbst machen). Angeblich bekommen Sie diese Kosten erstattet, aber in einer zweiten “Info” ist plötzlich nur noch von 16 Euro und ein paar Cent pro Person und Flugpreis die Rede und außerdem sind noch die Steuer und Gebühren außgenommen, d.h. Sie bekommen von Ihern Storno- und Neubuchungskosten gerade mal 16 Euro zurück. Für diese Vereimerung sollen Sie dann noch Gebühren zahlen, die auch frech abgebucht werden. Für diese Gebühren bekam ich eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis, obwohl dei Unister eine Umsatzsteuernr. auf Ihrer Rechnung angibt. wenn Sie auch solche Rechnungen bekommen, sollten Sie diese an das Finanzamt schicken, damit sie dort sehen, was ihnen an Steuern vorenthalten wird.
Habe über Unister einen Flug nach Ägypten gebucht. Statt der 348.00 € wurden mir über die Kreditkarte einfach mal 926,98 € abgebucht. Da es sich bei dem Reiseveranstalter um die FTI Touristik GmbH handelt, die eigentlich eher als seriös einzugliedern ist, kann ich nur sagen: Finger weg von FTI, solange sie mit solchen zweifelhaften Anbietern zusammenarbeitet. In Zukunft werde ich wieder mit Air Berlin fliegen.
Alle in einem Boot. Unister und Aeruni GmbH mit Flug24.de, Fluege.de, ab-in-den-urlaub und billigflüge.de.
Abzocke an der Tagesordnung.
z.B. bei Reiseportal Flug24.de und auch Fluege.de werden Hin-und Rückflug gesondert berechnet und die Kreditkartengebühr zweimal mit 9,52€ und 14,00€ belastet. Dazu eine Servicgebühr von 19,74€. Somit ein Gewinn/Fluggast von 43,20€. Dazu werden höhere Steuern und Gebühren berechnet gegenüber der Fluggesellschaft (in dem Fall Germanwings). Damit kann man sich den Gewinn dieser GmbH und Ihrer Reiseportale vorstellen.
Ich nenne es Abzocke und Betrug. Warum werden die Gesellschaften nicht zur Verantwortung gezogen und Ihnen untersagt diese Geschäftpraktiken im Interesse der Kunden zu änden?
Wir denken, dass FTI als generell gutem Reiseanbieter hier kein gesonderter Vorwurf zu machen ist, zumal nahezu alle großen Reiseanbieter von der Unister angeboten werden.
Letzlich sollte aber das gebuchte Volumen aber aber von Seiten der Anbieter die Möglichkeit eröffnen, im Rahmen des Buchungsvorganges einen gewissen Qualitätsstandard bei Unister zu erwirken.
Ich habe gerade die gleichen schlechten Erfahrungen mit Unister gemacht. Auf meine Mail reagiert Unister nur mit automatischer E-Mail, in der sie u.a. mitteilen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen meine Mail an Unister nicht gespeichert wird und darauf verweisen, dass ich für 2,49€/min telefonisch Kontakt aufnehmen kann, wenn meine Fragen in den in der Mail enthaltenen FAQs nicht beantwortet sind.
Ist hier jemand, der Erfolg hatte und sein Geld zurückbekommen hat? Bei mir ist es die sogenannte Service-Gebühr plus Umbuchungsgebühr für Flexi-Fly, insgesamt ca. 50€. Ich habe mir letzte Woche in Manchester von British Midland schriftlich bestätigen lassen, dass diese “Flexy Fly” nicht zur Umbuchung gültig ist, da ich meinen Flug damit nicht umbuchen lassen konnte.
Welchen Weg kann man mir hier raten, um meine Ansprüche durchzusetzen? Ein RA ist sicher zu teuer für den anfallenden Betrag.
In der Hoffnung auf eine hilfreiche Antwort…
Das ist ja wohl wirklich eine Frechheit und Dreistigkeit! Ich hoffe Ihr gewinnt gegen diese schmierigen Lappen….