Golfreisen in die ganze Welt mit fairway-golfreisen.de
Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

AGB

Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Wir informieren Sie mit der Reisebestätigung über den Vertragsschluss. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB.

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, verbindlich für Sie, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich (per Mail, Fax oder Post) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande.

2. Zahlung

Ihre Zahlungen sind gem. § 651 k BGB abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten werden. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt im Regelfall 25 %, (auf volle Euro aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Für Flüge zu tagesaktuellen Preisen, sowie Sonderleistungen der Airline wird der Preis in voller Höhe sofort fällig. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig.

Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Sofern Sie die Reise mit Kreditkarte (Visa- oder Master Card) bezahlen möchten, lassen wir Ihnen einen entsprechenden Zahlungslink zukommen. Bei Zahlung mit American Express fällt ein Agio i.H.v. 3% des Gesamtreisepreises an.

3. Leistungen/Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Eventuell anfallende Beförderungsgebühren für Golfgepäck sind nicht Bestandteil des Reisepreises und müssen von Ihnen, sofern solche anfallen sollten, am Reisetag direkt am Schalter der entsprechenden Airline entrichtet werden.

4. Leistungsänderungen

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Reisenden zumutbar sind. Hierüber wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von uns über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage einer Reise gegenüber geltend zu machen.

5. Preisänderungen

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet werden:

Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.

b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so sind wir berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für Ihre Reise von Ihnen zu fordern.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Reisegast vor Reisebeginn / Nichtantritt der Reise
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden.
Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, entfällt unser Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen können wir von Ihnen eine angemessene Entschädigung für unsere Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen, sofern der Rücktritt oder der Nichtantritt der Reise nicht von uns zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Wir haben diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung dieser Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Rücktrittspauschalen sind auch dann zu zahlen, wenn Sie die Reise nicht antreten. Ein Nichtantritt der Reise liegt dann vor, wenn Sie zu den in den Reiseunterlagen angegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort bzw. Abflughafen nicht erscheinen und Sie sich spätestens am nächsten Tag bei uns nicht gemeldet haben. Es bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Reiseart und Leistung abhängig. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende Rücktrittspauschalen:
6.1 Flüge zu tagesaktuellen Flugpreisen
Nach Festbuchung 100 %
6.2 Hotels
bis 30. Tag vor Reisebeginn 25 %; 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50 %; 21. bis 15. Tag bis Reisebeginn 75 %; 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 80 %; 7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 90 %; ab 3. Tag vor Reisebeginn oder bei No-Show 100 % des Reisepreises. Es gelten für alle Hotels in Asien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Südafrika und in der Türkei folgende abweichende Stornogebühren: bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 %; vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60 %; vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 85 %; ab 14. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.
6.3 Golfleistungen (Green Fees oder Green Fee-Pakete)
bis 45. Tag vor Leistungsbeginn 25 %; 44. bis 35. Tag vor Leistungsbeginn 50 %; ab 34. Tag vor Leistungsbeginn 100 %. Es gelten für alle Golfplätze in der Türkei folgende abweichende Stornogebühren: bis 46. Tag vor Leistungsbeginn 50 %; ab 45. Tag vor Leistungsbeginn 100 %.
6.4 Rundreisen und Turnierreisen
bis 45. Tag vor Leistungsbeginn 25 %; 44. bis 35. Tag vor Leistungsbeginn 50 %; ab 34. Tag vor Leistungsbeginn 100 %.
6.5 Mietwagen
Bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenfrei stornierbar. Stornierungen am Anmiettag oder später können nicht berücksichtigt werden, eine Rückerstattung des Mietpreises ist in diesem Fall nicht möglich. Vor Ort getroffene Absprachen haben keine Gültigkeit.
6.6 Gruppen
Für Golfgruppen können höhere Anzahlungen sowie gesonderte Stornobedingungen gelten.

7. Umbuchungen, Ersatzperson und Änderungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Soll auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung, sofern möglich, vorgenommen werden, entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die gleichen Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich um eine Umbuchung handelt die nur geringfügigen Arbeitsaufwand verursacht, berechnen wir ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung informieren.

Auf Ihren Wunsch nimmt Fairway Golfreisen, soweit durchführbar, Änderungen bereits gebuchter Leistungen vor.

Dazu zählen insbesondere Umbuchungen von Startzeiten und Golfplätzen. Ebenso gilt dies für die Neuausstellung und den Versand von Reiseunterlagen, etwa im Falle von Umbuchungen, Verlust oder erneuter Anforderung durch den Kunden.

Da diese Vorgänge mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand verbunden sind, berechnen wir für jede Änderung oder Neuausstellung eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25 pro Person.
Eventuelle Mehrkosten, die durch unsere Leistungspartner (z. B. Golfanlagen, Hotels oder Transportunternehmen) entstehen, werden zusätzlich berechnet.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Ist in den Reiseangeboten auf unserer Website und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden, so können wir bis 30 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich uns gegenüber abgeben. Soweit dies nicht geschieht, erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück.
Nach Reisebeginn können wir den Reisevertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Sie trotz Abmahnung die Reise erheblich weiter stören, so dass eine weitere Teilnahme für uns oder andere Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Eine Abmahnung ist jedoch dann entbehrlich, wenn die Pflichtverletzung so schwer ist, dass eine sofortige Beendigung des Reisevertrages dringend notwendig ist, oder wenn Sie selbst eine Abmahnung verhindert bzw. eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände verweigern. Im Falle der Kündigung steht uns der Reisepreis weiter zu. Wir müssen uns den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sich aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung(en) ergeben einschließlich eventueller Erstattung durch Leistungsträger. Mehrkosten der Rückbeförderung tragen Sie. Erhalten wir trotz angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Bezahlung des Reisepreises oder von Teilen des Reisepreises (Anzahlung), so sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale gem. der obigen Ziff. 6 entsprechend zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes. – Vertragliche Schadensersatzansprüche:
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. – Deliktische Schadensersatzansprüche:
Für alle gegen uns gerichteten Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässiger beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. – gesetzliche Haftungsbeschränkung:
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir uns gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. – Haftung für Fremdleistungen:
Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen, etc.), wenn diese ausdrücklich und unter Nennung des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet und durchgeführt werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch, wenn für einen Schaden die Verletzung von Hinweis, Aufklärungs- und Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.

10. Abhilfe / Minderung / Kündigung
(1) Wird eine Reise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse Ihrerseits geboten wird. (2) Sie können eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird. Die Minderung tritt nicht ein, soweit sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen (Telefon- und Faxnummern ergeben sich auf den Reiseunterlagen). (3) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir eine von Ihnen uns gegenüber bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrags für den Reisenden kein Interesse haben. Im Übrigen behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung.

11. Ausschlussfristen
(1) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651c bis 651f BGB haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise möglichst schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
(2) Die Ausschlussfrist des Absatz 1 gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12. Verjährung
(1) Vertragliche Ansprüche
Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.“
(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren
(3) Die Verjährung vertraglicher Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach der vertraglichen Vereinbarung enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis die Fortsetzung der Verhandlungen von einer der Vertragsparteien verweigert wird. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein

13. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.
Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

14. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

(1) Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuell Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventuellen Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatslosigkeit) vorliegen
(2)Für das Beschaffen und Mitführen der notwenigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Bitte achten Sie selbst darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die gebuchte Reise noch eine ausreichende Gültigkeitsdauer aufweist. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
(3)Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notweniger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

15. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Liste der Fluggesellschaft mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar.

16. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Eine Reiserücktrittkosten Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen. Die Prämie für die Versicherung ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.

17. Datenschutz und Sonstige Bestimmungen
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

18. Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Rechtswahl:
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Veranstalter im Ausland für die Haftung des Veranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Veranstalter:
Fairway Golfreisen Reisebüro Hofmann Peter Hofmann e.K.
Inhaber: Peter Hofmann
Rabegasse 9 – 35305 Grünberg
Telefon: (06401) 9124-0 – Telefax: (06401) 912422
HRA 1835 AG Gießen
UStNr: 2082830750